intimus 45 CC6 Aktenvernichter
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- Rückgabemöglichkeiten
Produktbeschreibung
Für ein datenschutzgerechtes Shreddern streng geheim zu haltender Inhalte ist der intimus 45 CC6 durch eine Zerkleinerung in feinste Partikel ideal geeignet und kann auch mehreren Mitarbeitern im Büro zur Verfügung stehen. Dabei darf dieser Papiershredder gerne in Reichweite des Schreibtisches stehen – er ist kompakt und leise.
Eigenschaften
- Zerkleinert Ihre Dokumente in feinste Partikel
- 45 l Volumen im Auffangbehälter
- Empfohlene Nutzung für 2-5 Personen
- Mobil mit Laufrollen
Technische Daten
- Aufnahmeleistung: 0,7 kW
- Anschluss: 230 Volt
- Geräuschpegel: < 55 db(A)
- Papieraufkommen: 2-4 Personen
- Schnittgröße Papier: 0,8 x 4,5 mm
- Sicherheitsstufe (nach DIN 32757-1): 5 / NSA cm
- Sicherheitsstufe (nach DIN 66399): P-7 / F-3
- Schneidleistung 70 g/m²: 5-6 Blatt
- Schnittgeschwindigkeit 70 g/m²: 0,08 m/sek.
- Schnittgeschwindigkeit 70 g/m²: 97 Blatt/min.
- Schneidleistung 80 g/m²: 4-5 Blatt
- Schnittgeschwindigkeit 80 g/m²: 0,08 m/sek.
- Schnittgeschwindigkeit 80 g/m²: 81 Blatt/min.
- Arbeitsbreite: 235 mm
- Papierformat nach DIN: A4
- Volumen Auffangbehälter: 45 l
- Volumen Auffangbehälter: 1821 Blatt
- Gewicht brutto: 40 kg
- Gewicht netto: 34 kg
- Maße (BxTxH): 45 x 39 x 66 cm
Artikel gehört zur Kategorie: Aktenvernichter
Versandinformationen
Die Versandkosten Ihrer Lieferung werden Ihnen in der Bestellübersicht vor Absenden Ihrer Bestellung angezeigt bzw. bei telefonischer Bestellung vor Auslösen der Bestellung mitgeteilt.
Durch Teillieferungen, die darauf zurückzuführen sind, dass Artikel unterschiedlich verpackt oder befördert werden müssen, entstehen Ihnen keine Kosten. Es entstehen Ihnen keine zusätzlichen Versandkosten.
Beim Kauf von digitalen Geschenkgutscheinen fallen keine Versandkosten an.
Herstellerinformationen
- intimus international GmbH
- Bergheimer Str. 6-16
- 88677 Markdorf
- sales.de@intimus.com
Rückgabemöglichkeiten
Nutzen Sie im Fall einer Reklamation oder eines Widerrufs bitte unser Kontaktformular: hier
Bitte beachten Sie: Folgende Erklärung mit entsprechenden Links gilt nur für die Rückgabe von Altgeräten zur Entsorgung!
Gemäß § 17 ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind wir unter den dort genannten Bedingungen verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte unentgeltlich zurückzunehmen.
Über diesen Link kommen Sie direkt zum Kontaktformular unseres Partners Elektroretoure24: https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH#ruecknahmeinformation
1. Rücknahmen von Altgeräten über Netto-Online
Als Fernabsatzhändler (Onlinehandel) kommen wir unserer Verpflichtung zur Altgeräterücknahme über das Internetportal elektroretoure24 nach.
Unsere Verpflichtung zur kostenfreien Rücknahme von Altgeräten besteht:
- Beim Kauf eines neuen Elektrogerätes über Netto-Online: für ein Altgerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das Neugerät erfüllt.
- Ohne Kauf eines neuen Elektrogerätes über Netto-Online: für Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind.
Detaillierte Informationen zum genauen Umfang unserer Rücknahmepflichten erhalten Sie hier:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH#ruecknahmeinformation
Elektroretoure24 bietet die Möglichkeit Altgeräte mittels Paketdiensten, oder bei Großgeräten (schwerer als 30 kg und größer Länge:120cm x Breite:60cm x Höhe:60cm) über eine individuelle Abholung bei Ihnen, dem Recycling zuzuführen. Die Kosten für den Paketversand der versandfähigen Altgeräte, wie auch die Kosten für die Großgeräteabholung, wird von Netto-Online übernommen. Die geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten erhalten Sie über die nachfolgenden Links:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH/
Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin:
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.