KESSER® Zuckerwattemaschine Set für dein zuhause - Mit 30x Zuckerwatte Stäbchen & Messlöffel - Retro Cotton Candy Maschine - Zuckerwatte Maschine Mit Zubehör - Höhe 22 cm - 500 W
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Produktbeschreibung
KESSER Zuckerwattemaschine 500W im schicken Retro-Design, Zucker und Bonbons verwendbar für ein homogenes Ergebnis in weniger als 3 Minuten, rutschfeste Saugnäpfe für stabilen Stand, inkl. Messlöffel und 30x Stäbchen
Mit KESSER schmeckt´s einfach besser!
Sei es auf dem Weihnachtsmarkt, im Zirkus oder auf dem Sommerfest - auf keinem dieser Veranstaltungen kommt man um die beliebte Zuckerwatte herum. Jedes Kind liebt diese Leckerei und probiert sie mindestens einmal im Leben und sogar Erwachsene sind immer noch total angetan von den süßen Zuckerfäden. Ob für zwischendurch oder auf einer Party mit Ihrer Familie und Freunden, mit unserer Zuckerwatte-Maschine müssen Sie nie wieder auf leckere Zuckerwatte verzichten.
Ein zusätzlicher Vorteil liegt darin, dass Sie das Gerät schnell und unkompliziert reinigen können. Denn die Einzelteile der Zuckerwattemaschine lassen sich problemlos unter warmen fließenden Wasser abspülen, dabei löst sich der Zucker sehr gut von der Schale. Dadurch ist die Candy Floss Maschine besonders langlebig und bereit für den nächsten Einsatz.
Die Funktionsweise unserer Candy Cotton Maschine ist besonders durchdacht. Vor dem Gebrauch empfehlen wir Ihnen die Maschine ca. 5 Minuten vorzuheizen, dadurch erreichen Sie mit dem Infrarot-Heizelement das bestmögliche Ergebnis. Im Anschluss können Sie den Zucker in Form von normalem Haushaltszucker oder Bonbons einfüllen. Nach wenigen Minuten sind die ersten Ergebnisse schon sichtbar, denn durch das Schleudern entstehen dünne Zuckerfäden. Mit den mitgelieferten Stäben können Sie diese homogene Masse problemlos aufnehmen.
Mit unserem hochwertigen Zuckerwatteautomat können Sie unterschiedliche Variationen von Farben und Geschmacksrichtungen ausprobieren. Außerdem habe Sie die Möglichkeit zuckerfreie Bonbons zur Herstellung von Zuckerwatte zu verwenden. KESSER macht nicht nur Kinder glücklich, sondern gibt auch Erwachsenen nochmal das Gefühl Kind zu sein.
Besonders geräuscharm und ausgestattet mit rutschfesten Saugnäpfen für einen robusten Stand, dem Retro-Design und der leichten Bedienung ist der Cotton Candy Maker ein absolutes Highlight in Ihrem Zuhause. Zusätzlich befinden sich in unserem Lieferumfang 30 Sticks zum aufnehmen der Zuckerwatte und einem Messlöffel, so können Sie direkt loslegen! Ein extra hoher Rand dient als transparenter Spritzschutz und schützt Sie vor Flecken. Der leistungsstarke Verteilerteller spinnt in kürzester Zeit heißen Zucker zu Zuckerwatte.
Produkt-Highlights:
• Für jede Zuckerart geeignet
• Einfach zu reinigen
• Leistungsstarker Verteilerteller
• Hoher Rand dient als transparenter Spritzschutz
• Robuster Stand
• Rutschfeste Saugnäpfe
• Inkl. Messlöffel und Sticks
• Leiser Betrieb
• Einfache Bedienung über Ein/Aus-Taste
• Leicht zu lagern
Technische-Details:
• Maße: 22cm x 24cm x 25cm (HxBxT)
• Öffnung: ca. 23cm
• Außendurchmesser: ca. 27cm
• Kabellänge: 100cm
• Leistung: 500W
• Gewicht: 1,6 Kg
• Länge Zuckerwattenstäbchen: ca. 25cm
• Material: Kunststoff
Lieferumfang:
• 1x Zuckerwattemaschine KESSER
• 30x Sticks
• 1x Messlöffel
• 1x Betriebsanleitung
Artikel gehört zur Kategorie: Weitere Küchenkleingeräte
Versandinformationen
Die Versandkosten Ihrer Lieferung werden Ihnen in der Bestellübersicht vor Absenden Ihrer Bestellung angezeigt bzw. bei telefonischer Bestellung vor Auslösen der Bestellung mitgeteilt.
Durch Teillieferungen, die darauf zurückzuführen sind, dass Artikel unterschiedlich verpackt oder befördert werden müssen, entstehen Ihnen keine Kosten. Es entstehen Ihnen keine zusätzlichen Versandkosten.
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Herstellerinformationen
- Dilaw Warehouse GmbH
- Fuggerstraße 15a
- 48165 Münster, Deutschland
- b2b@dilaw.de
- (+49) 2505 - 80294 – 91
Rückgabemöglichkeiten
Nutzen Sie im Fall einer Reklamation oder eines Widerrufs bitte unser Kontaktformular: hier
Bitte beachten Sie: Folgende Erklärung mit entsprechenden Links gilt nur für die Rückgabe von Altgeräten zur Entsorgung!
Gemäß § 17 ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind wir unter den dort genannten Bedingungen verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte unentgeltlich zurückzunehmen.
Über diesen Link kommen Sie direkt zum Kontaktformular unseres Partners Elektroretoure24: https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH#ruecknahmeinformation
1. Rücknahmen von Altgeräten über Netto-Online
Als Fernabsatzhändler (Onlinehandel) kommen wir unserer Verpflichtung zur Altgeräterücknahme über das Internetportal elektroretoure24 nach.
Unsere Verpflichtung zur kostenfreien Rücknahme von Altgeräten besteht:
- Beim Kauf eines neuen Elektrogerätes über Netto-Online: für ein Altgerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das Neugerät erfüllt.
- Ohne Kauf eines neuen Elektrogerätes über Netto-Online: für Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind.
Detaillierte Informationen zum genauen Umfang unserer Rücknahmepflichten erhalten Sie hier:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH#ruecknahmeinformation
Elektroretoure24 bietet die Möglichkeit Altgeräte mittels Paketdiensten, oder bei Großgeräten (schwerer als 30 kg und größer Länge:120cm x Breite:60cm x Höhe:60cm) über eine individuelle Abholung bei Ihnen, dem Recycling zuzuführen. Die Kosten für den Paketversand der versandfähigen Altgeräte, wie auch die Kosten für die Großgeräteabholung, wird von Netto-Online übernommen. Die geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten erhalten Sie über die nachfolgenden Links:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH/
Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin:
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.